Punktereform-Anpassung!
Beeinflusst Führerschein mit 17

Das bedeutet:
...durch die Einführung der neuen Punktereform ab 1. Mai 2014, tritt auch eine kleine Änderung für Begleitpersonen in Kraft. Zukünftig darf diese, wegen der neuen Punktereform, nicht mehr als 1 Punkt im Fahreignungsregister des Kraftfahrt-Bundesamtes haben.
Die weiteren Voraussetzungen bleiben wie gehabt:
- Mindestalter 30 Jahre
- Mindestens 5 Jahre ununterbrochen im Besitz eines gültigen PKW Führerscheins
(deutsch oder EU) - Die Begleitperson darf während der Begleitung die 0,5 Promille Grenze nicht erreichen oder unter Einfluss anderer berauschender Mittel stehen!
Wir empfehlen - die Einweisung für Begleitpersonen, um eine sichere Fahrt zu gewährleisten.
Für Fragen - ruft uns an, wir helfen euch gerne weiter.
Fahrschulen Entholzner/Euer Gerd