Punktereform-Anpassung!

Beeinflusst Führerschein mit 17

P-Reform beeinflusst BF17
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Das bedeutet:

...durch die Einführung der neuen Punktereform ab 1. Mai 2014, tritt auch eine kleine Änderung für Begleitpersonen in Kraft. Zukünftig darf diese, wegen der neuen Punktereform, nicht mehr als 1 Punkt im Fahreignungsregister des Kraftfahrt-Bundesamtes haben.

Die weiteren Voraussetzungen bleiben wie gehabt:

  • Mindestalter 30 Jahre
  • Mindestens 5 Jahre ununterbrochen im Besitz eines gültigen PKW Führerscheins
    (deutsch oder EU)
  • Die Begleitperson darf während der Begleitung die 0,5 Promille Grenze nicht erreichen oder unter Einfluss anderer berauschender Mittel stehen!

Wir empfehlen - die Einweisung für Begleitpersonen, um eine sichere Fahrt zu gewährleisten.

Für Fragen - ruft uns an, wir helfen euch gerne weiter.
Fahrschulen Entholzner/Euer Gerd

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