BKF-Modul 5

Obing

BKF-Weiterbildungen erfolgreich planen und absolvieren!

Für Berufskraftfahrer nach BKrFQG, Inhaltsübersicht:

  • BKF Vorschriften & Fristen
  • Beschreibung Module 1-5
  • BKF Weiterbildungs-Termine
  • Schulungsumfang/Veranstaltungsort/-Ablauf
  • Weiterbildungskosten

Vorschriften

Der Weiterbildungsnachweis muss bei jeder Führerscheinverlängerung vorgelegt werden. Die Weiterbildung wird im Führerschein eingetragen und kann bei einer Polizeikontrolle schnell überprüft werden.

Die Weiterbildungspflicht gilt für alle Berufskraftfahrer (LKW&BUS), die zu gewerblichen Zwecken Personen- oder Güterverkehr durchführen, wozu die entsprechenden Fahrerlaubnisse der Klasse erforderlich sind.

BKF-Fristen

Die erste Weiterbildungsfrist (nach BKrFQG) muss 5 Jahre nach Erwerb der Fahrerlaubnis abgeschlossen sein (Fortbildungsbeginn jederzeit möglich).

Beispiel: Stichtag Busfahrer = 9.9.2013/Lkw-Fahrer = 9.9.2014, eine erste Weiterbildung ist

  • für Busfahrer zwischen dem 10.9.2008 – 10.9.2013
  • für Lkw-Fahrer zwischen dem 10.9.2009 - 10.9. 2014

abzulegen und im Abstand von jeweils fünf Jahren zu wiederholen.

Der Weiterbildungszyklus und die Gültigkeit der Fahrerlaubnis dürfen aufeinander abgestimmt werden, da Fahrerlaubnisinhaber (ohne Grundqualifikationspflicht) den ersten BKF-Bildungsnachweis erst bis zum 10.9.2015 bzw. 10.9.2016 erbringen müssen, sofern die Gültigkeit der aktuellen Fahrerlaubnis in diesem Zeitraum endet.
Für C-Klassen-Führerscheininhaber, bei denen die Befristung zwischen dem 10.9.2014 und dem 9.9.2016 endet, gibt es eine einmalige Übergangsfrist. Diese dürfen bis zum Fristablauf ohne Nachweis der Weiterbildung weiterfahren, damit soll ein Gleichlauf zwischen 5-jähriger Fahrerlaubnis-Gültigkeitsdauer und der 5-Jährigen Weiterbildungspflicht erreicht werden. Nicht alle EU-Mitgliedsstaaten gewähren diese Frist, Fahrer im internationalen Straßengüterverkehr sollten deshalb die Regelfrist am 9. September 2014 einhalten.

Weiterbildungsmodule nach BKrFQG

Seit September 2008 gesetzlich vorgeschrieben nach dem Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz (BKrFQG).

LKW-Führerschein

  • Modul 1: Eco-Training & Assistenzsysteme
  • Modul 2: Sozialvorschriften & Fahrtenschreiber
  • Modul 3: Gefahrenwahrnehmung
  • Modul 4: Schadensprävention
  • Modul 5: Sicherheit für Ladung & Fahrgast

Persönliche Beratung

  • kostenloses Beratungsgespräch
  • Bestimmung der persönlichen Voraussetzungen
  • Auswertung und Empfehlung des weiteren Vorgehens
  • Preisauskunft und Ablauf der Maßnahme

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